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Brandschutzschulung / Feuerlöscher-Schulung am mobilen Feuerlöschtrainer (Brandschutzunterweisung)

Übung macht den Meister – vorbeugen ist besser als heilen. Diese Sprüche sind sicherlich jedem bekannt. Diese Aussagen treffen beim Feuerschutz wie kaum in einem anderen Bereich zu. Viele weltweite Katastrophen wären durch eine geeignete Prophylaxe sowie durch ein qualifiziertes Feuerlöschtraining verhindert worden.

Sinn und Zielsetzung einer gesetzlich geforderten Brandschutzunterweisung in öffentlich wie privaten Unternehmen und Einrichtungen sind zuallererst, die Mitarbeiter durch fachlich kompetentes Training in die Lage zu versetzen, im Brandfalle mit Besonnenheit die notwendigen Schritte durchzuführen, um zum einen Schäden an materiellen Gütern zu verhindern und zum anderen - und das ist der zentrale Punkt - die Sicherheit all jener Personen zu gewährleisten, die sich im Gebäude aufhalten.

Dort, wo es um das Leben und den Schutz von Personen geht, hat der Gesetzgeber bewusst strenge rechtliche Kriterien angelegt, deren Außerachtlassung immer die vorsätzliche Gefährdung von Menschenleben bedeuten. Diese Tatsache muss allen für den Brandschutz verantwortlichen Personen stets bewusst sein.

Geltende Rechtsgrundlagen:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf Ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben (ArbSchG § 3, Abs. 1).
 
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.

Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die im Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt (ArbSchG § 10, Abs. 1 u. 2).
 

Weiterhin gelten folgende Vorschriften:

  • Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGH A1 § 4 u. §22)
  • Brandbekämpfung im Kleinbetrieb (BGI 560 Abschnitt 12.7.3)
  • Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden (BGI 560Abschnitt 12.9.6)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVO § 9 Punkt 2)
  • Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (BGR 133, Abschnitt 5)
  • Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtung (ASR 13/1.2 Kapitel 6 weitere Hinweise Abs. 2)

Lösungsvorschlag für den Unternehmer:
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter einmal jährlich von einem Fachmann in Sachen Brandschutz und im Umgang mit Feuerlöschern unterweisen! Achten Sie darauf das dieser mit einem ökologischen Gerät, z.b einem mobilen Feuerlöschtrainer auf Gasbasis, eine Schulung durchführt. Vermeiden Sie eine Schulung mit einer Brandwanne, wo Benzin verbrannt wird. Die Umweltbehörden sind hierbei mittlerweile nicht mehr bereit dies zu dulden und es werden teilweise erhebliche Strafen ausgesprochen.

Das bieten wir Ihnen:

  • Begehung Ihres Betriebsgebäudes um auf Sicherheitsmängel hinzuweisen (optional)
  • Erläuterung Ihrer betrieblichen Feuerschutzeinrichtungen (optional)
  • Richtiges Verhalten im Notfall / Brandfall (PowerPoint Präsentation)
  • Erklärung der Brandklassen (PowerPoint Präsentation, Praxis)
  • Löschmittel und Löschwirkung (PowerPoint Präsentation, Praxis)
  • Aufbau von tragbaren Feuerlöschern (PowerPoint Präsentation, Praxis)
  • Richtige Vorgehensweise beim Löschen (PowerPoint Präsentation, Praxis
  • Praktische Schulung am mobilen, gasbetriebenen Feuerlöschtrainer mit diversen Übungsfeuerlöschern
  • Ausstellung von Teilnahmenachweisen für Unternehmer und Mitarbeiter

Es werden sämtliche Lehrmittel, Beamer, Anschauungsmodelle und verschiedene Übungsfeuerlöscher (inkl. aller Löschmittel) durch die Firma Elbe-Brandschutz gestellt.

Sie stellen lediglich einen passenden Schulungsraum und eine geeignete Außenfläche für die praktische Ausbildung zur Verfügung. Sofern geeignete Übungsflächen vorhanden sind, können auch praktische Übungen mit Pulverfeuerlöschern absolviert werden.

Sollten im Hamburger Raum keine geeigneten Außenflächen zur Verfügung stehen, werden für eine praktische Schulung geeignete Flächen zur Verfügung gestellt.

Die Brandschutzunterweisung besteht aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil. Die Gesamtdauer einer Schulung beträgt bei max. 25 Teilnehmern etwa 2,5 Std. und wird direkt bei Ihnen im Betrieb als "Inhouse-Seminar" durchgeführt. Es entfallen somit kostenintensive Arbeits-Ausfallzeiten und lange Fahrten zu einem Brandplatz. Die theoretische und praktische Schulung findet mit professionellen und zugelassenen Lehrmitteln und Übungsgeräten statt und wird von einem erfahrenen Feuerwehrmann einer Berufsfeuerwehr durchgeführt. Der Ausbilder verfügt über eine langjährige Erfahrung mit dem Umgang mit Feuerlöschgeräten (Sachkunde nach DIN 14 406,Teil 4 + befähigte Person nach TRBS 1203).

 Jeder der Teilnehmer erlernt den richtigen Umgang mit einem tragbaren Handfeuerlöscher direkt am brennenden Übungsobjekt. Durch die Nutzung verschiedener Löschmittel (Wasser, Schaum, CO2) wird das Verständnis unterschiedlicher Löschwirkungen gesteigert. Durch eine praktische Erfahrung mit dem Umgang eines Feuerlöschers an einem offenen Feuer werden vorhandene Ängste abgebaut (Stressbewältigung).

Es können folgende Szenarien realitätsnah dargestellt und abgearbeitet werden:

  • EDV-Brand (PC-Monitor, Schaltschrank)
  • Papierkorbbrand
  • Reifenbrand
  • Flächenbrand (Flüssigkeitsbrand mit umweltfreundlichen 96,5 % Bio-Ethanol)
  • Zerknall eins Druckbehälters
  • Fettexplosion

Wichtig für Ihre Feuerlöscherschulung / Brandschutzunterweisungen:

Viele Brandschutzfirmen bieten mittlerweile Brandschutzunterweisungen und Feuerlöscherausbildungen an. Diese Ausbildung ist in Deutschland derzeit noch nicht an gesetzliche Regelungen gebunden.

Das sollte Ihr Ausbilder jedoch mitbringen:

Der Ausbilder sollte zum anerkannten Brandschutzbeauftragten mit den Standards der vfdb (12-09/01), CFPA Europe ausgebildet sein. Weiterhin sollte er theoretisches und technisches Fachwissen der einzelnen betrieblichen Brandschutzkomponenten mitbringen und nachweisen können. Für die praktische Brandschutzausbildung sollten ausreichend und zugelassene Übungsfeuerlöscher, geeignete Löschmittel und umweltgerechte Feuertrainer genutzt werden. Achten Sie auf eine angemessene  Rhetorik und Didaktik des Ausbilders.

Achten Sie bei Ihrer Auftragsvergabe unbedingt auf die Kompetenz des Ausbilders.  

Die Firma elbe-brandschutz bringt all diese wichtigen Punkte für eine gelungene Brandschutzausbildung mit.

NEU: Jetzt mit eigenen Schulungsräumen u. Übungsflächen

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie individuell!

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Beratung u. Terminvereinbarung:     
elbe brandschutz - Matthias Theys  

Alte Straße 14 a - 21380 Artlenburg
Tel: 04139 - 79 95 11                            
info@elbe-brandschutz.de                  

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